Dieses Profil ist deaktiviert oder existiert nicht.

Mehr erfahren über Geprüfte Mitglieder

Was ist ein Geprüftes Mitglied?
Die Angaben zum Namen und der Adresse geprüfter Mitglieder wurden von Sitter-Team verifiziert. D.h. der Wohnort und die Identität dieses Mitgliedes ist belegt und bei Sitter-Team (nicht öffentlich) hinterlegt. Dies wird im Profil geprüfter Mitglieder durch das Siegel "Geprüftes Mitglied" angezeigt.
Welche Vorteile habe ich als Geprüftes Mitglied?
Geprüfte Mitglieder genießen eine erhöhte Vertrauenswürdigkeit. Dadurch verbessern sich Deine Chancen, dass andere Mitglieder Kontakt zu Dir aufnehmen möchten und Du somit gleichgesinnte Eltern zur gegenseitigen Kinderbetreuung oder für gemeinsame Unternehmungen kennenlernst.
Wie prüft Sitter-Team Mitglieder?
Wir senden Dir einen Brief mit einem Sicherheitscode an die in Deinem Profil hinterlegte Anschrift zu. Durch einmalige Eingabe dieses Sicherheitscodes in Deinem Sitter-Team Profil ist bestätigt, dass Du unseren Brief unter der angegebenen Adresse empfangen hast.
Was muss ich tun um Geprüftes Mitglied zu werden?
In ein paar kurzen Schritten ist der Antrag eingeleitet:
  • Klicke in Deinem Profil auf den Link "Jetzt Geprüftes Mitglied werden" oder klicke hier
  • Folge den dortigen Anweisungen um den Unkostenbeitrag von 5 Euro zu überweisen.
  • Dir geht per Post ein Brief an die von Dir hinterlegte Adresse zu.
  • Gib den im Brief angegebenen Sicherheitscode in Deinem Sitter-Team Profil ein.
  • Die Verifizierung ist abgeschlossen und in Deinem Profil erscheint das Siegel "Geprüftes Mitglied".
Wie lange ist der Status des geprüften Mitgliedes gültig?
Die Überprüfung kann jederzeit erneuert werden, ist jedoch maximal ein Jahr oder bis zu einer Adressänderung gültig. Die Überprüfung kann dann identisch zum Ablauf der ersten Überprüfung erneuert werden. Der Unkostenbeitrag von 5 Euro fällt bei jeder Überprüfung erneut an.
Was passiert, wenn sich meine Adresse ändert?
Im Falle einer Adressänderung müssen Deine neuen Angaben erneut überprüft werden. D.h., die Gültigkeit der vorherigen Überprüfung erlischt. Bei einer erneuten Überprüfung vor Ablauf der Jahresfrist fällt der Unkostenbeitrag erneut an. Der für die vorherige Prüfung gezahlte Betrag kann nicht erstattet werden.