Elterngeld - wie es manchen Eltern extra schwer gemacht wird! in Bürokratie, Kinderbetreuung
| 06.07.2010 15:24 | |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 1311)Hamburg, 36 Jahre männlich, 1 Baby (1 Monat) Administrator Beigetreten: 04.10.09Anzahl Themen: 32 Anzahl Beiträge: 41 |
die Berechnung des Elterngeldes ist so kompliziert. Wie ist das z.B. mit dem Mutterschutzgeld. Zählt der Zeitraum auch in die 12 Monate, die für die Berechnung des Elterngeldes maßgeblich sind? Und was ist mit Einmalzahlungen wie Provisionen? Zählen die mit oder nicht? Wie geht man am besten vor um durch diesen Dschungel zu kommen? Danke für Deine Tips! |
| 06.07.2010 17:40 | |
![]() )Regensburg, 37 Jahre weiblich, 2 Kinder (3 Jahre und 2 Jahre) Beigetreten: 01.06.10 Anzahl Themen: 0 Anzahl Beiträge: 3 |
Die schauen eigentlich auf das durchschnittliche Gehalt 12 Monate VOR der Geburt des Kindes und davon 67%. Das Mutterschutzgeld ist ja ebenfalls ein Durchschnittsgehalt (nur 100%) und zählt in die Monate des Elterngeldes bzw. wird das einfach verrechnet. Mein Kind kam z.B. im Oktober zur Welt, ich habe dann ab Ende August Mutterschutzgeld bezogen und auch noch 8 Wochen nach Geburt. Diese 8 Wochen = 2 Monate wurden somit kein Elterngeld, sondern Mutterschutzgeld gezahlt. War auch besser so, da ich mit 100% von meinem Durchschnittsgehalt eben mehr habe also bei 67% Elterngeld. ;) Folglich bekommt man dann weitere 10 Monate Elterngeld ggf. 12 Monate (in Summe also 14 Monate), falls der Mann/die Frau seine Partnermonate nimmt. Ich habe zudem mein Weihnachtsgeld/Bonus bekommen, auch wenn ich in Mutterschutz war. Witzigerweise kamen beide meine Kinder am gleichen Tag zur Welt und deswegen war auch das weitere Elterngeld und die Berechnung kein Problem. Man bekommt für die überschneidenden Monate (wenn man also alle 14 Monate hat) einen Bonus und zudem einen Aufschlag von 10% für das Geschwisterkind d.h. bei einem maximalen Elterngeld von 1800 Euro eben 1980 Euro. Es gibt übrigens Elterngeldrechner - findet man u.a. auch auf der Seite des Bundesministerium f. Familie. Ansonsten gilt, dass man um das volle Elterngeld zu beziehen nicht arbeiten darf bzw. es wenn anmelden muss z.B. Teilzeit in Elternzeit. Bonis, die vielleicht aufgrund von Steuervorteilen (Steuerprogression) auf 2x gezahlt werden, geht die nichts an bzw. bekommen die davon auch nichts mit. Für Jahreszahlungen gilt das Gleiche denke ich, zumindest habe ich noch nichts davon gehört, dass man das "melden" muss. |
| 09.07.2010 20:09 | |
![]() ![]() ![]() 350)München, 33 Jahre weiblich, 2 Kinder (2 Jahre und 12 Monate) Beigetreten: 10.01.10 Anzahl Themen: 0 Anzahl Beiträge: 4 |
Da stimme ich Lausantix zu (wobei ich von den Regelungen für das 2. Kind natürlich bisher keine Ahnung hatte), bis auf zwei Punkte: 1.) Der Berechnungszeitraum sind die letzten 12 vollen Monate vor der Geburt, in denen der Verdienst nicht durch Mutterschutz/Schwangerschaft/Elterngeldbezug gemindert war. D.h. unter Umständen zählen die zwölf vollen Monate vor Beginn des Mutterschutzes (wenn man z.B. in dieser Zeit nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis war). Oder sogar vor Geburt des vorherigen Kindes, wie das dann wohl bei Lausantix der Fall war? 2.) Mit "Einmalzahlungen, z.B. Provisionen" meinst Du Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten? Diese sind natürlich auch anzugeben, dazu gibt es einen separaten Abschnitt in dem Antragsformular. Ich denke für den ganz durchschnittlichen Fall ist es gar nicht so kompliziert, nur gibt es eben so viele Spezialfälle. Du solltest Deine Fragen konkretisieren, vielleicht kann Dir dann jemand direkt weiterhelfen. |













